Landtag beschließt Finanzierungsvertrag für JOANNEUM RESEARCH

(19.10.11 15:10)

Um den ordentlichen Betrieb und die gewünschte Positionierung der JOANNEUM RESEARCH entsprechend dem Rahmenplan sicherzustellen und der Gesellschaft Planungssicherheit zu geben, hat der Landtag Steiermark am 18. Oktober den Finanzierungsvertrag für den Zeitraum 1. Juli 2011 bis 31. Dezember 2016 genehmigt.

Foto: Andrew Bossi

Der Vertrag sieht Zuschüsse für den laufenden Aufwand im Sinne einer Basisförderung von jährlich 7,5 Mio Euro vor. Die tatsächliche Höhe der Fördermittel ist aber erfolgsabhängig. Bei einer Nichterreichung der im „Strategischen Rahmenplan JOANNEUM RESEARCH“ vorgegebenen Ziele kann die Basisförderung in den Folgeperioden reduziert werden.

In jedem Fall wird von der Gesellschaft eine Steigerung der Wirtschaftsanteile, die im „Strategischen Rahmenplan JOANNEUM RESEARCH“ festgelegt ist, erwartet. Ab dem Jahr 2013 ist der Wirtschaftsanteil als Hauptindikator ausschlaggebend für die Höhe der Basisförderung: JOANNEUM RESEARCH hat eine Finanzierung anzustreben, die sich neben den Beiträgen des Landes Steiermark und öffentlichen Förderungen/Projektaufträgen zu mindestens 40 % aus Einnahmen der Auftragsforschung zusammensetzt.


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