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Potenzielle Mehrbelastungen vulnerabler Haushalte durch Ortstarife in Energiegemeinschaften: Studie veröffentlicht

JR LIFE hat im Auftrag der Arbeiterkammer Wien eine Studie zu Ortstarifen für Energiegemeinschaften und möglichen ökonomischen Auswirkungen auf nicht teilnehmende Haushalte durchgeführt.

Endbericht Analyse von Ortstarifen für Energiegemeinschaften und ökonomische Auswirkungen auf nicht teilnehmende Haushalte
Credit: JOANNEUM RESEARCH

Einige Staaten, darunter auch Österreich, erarbeiten zurzeit reduzierte Netztarife für den Stromaustausch innerhalb von Energiegemeinschaften. Die Grundlage wird hierfür mit dem zurzeit in Begutachtung befindlichen Entwurf des Erneuerbare Energien Gesetztes (EAG) gelegt. Während Mitglieder von Energiegemeinschaften dadurch Ersparnisse und finanzielle Anreize entstehen, müssen potentielle Einnahmenentgänge der Netzbetreiber durch den übrigen Strombezug kompensiert werden.

Die Studie fokussiert auf potentielle Mehrbelastungen von Haushalten, die sich aus erhöhten Netztarifen außerhalb von Energiegemeinschaften ergeben könnten. Diese potentiellen Mehrbelastungen werden in Relation zu den bestehenden Ausgaben für Elektrizität verschiedener vulnerabler, einkommensschwacher oder energiearmer Personengruppen gesetzt.

 

Die Studie zeigt, dass unter jetzigen Voraussetzungen eine wesentliche Mehrbelastung von vulnerablen Haushalten erst bei einer starken Ausbreitung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zu erwarten ist. Möglichen Mehrbelastungen stehen gleichzeitig potentielle Einsparungen durch die Teilnahme an Energiegemeinschaften bzw. anderen Eigenverbrauchsmodellen gegenüber. Insbesondere für vulnerable Haushalte könnten jedoch die Eintrittsbarrieren für die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft hoch sein. Diese Barrieren sollten, wie auch auf europäischer Ebene gefordert, entsprechend reduziert und die Teilnahme vulnerabler Haushalte gefördert werden.

 

Hintergrund: Die Europäische Union hat im Rahmen des „Clean Energy for all Europeans“-Pakets zwei Typen von Energiegemeinschaften definiert, die als neue Akteure am Energiemarkt agieren können. Dabei soll die Einbindung von Bürger/innen, Gebietskörperschaften (z.B. Gemeinden) und kleinen und mittelgroßen Unternehmen in den Energiesektor gestärkt werden. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zielen auf den Ausbau und die lokale Nutzung erneuerbarer Energie ab. Die produzierte Elektrizität kann dabei über das öffentliche Netz innerhalb der Gemeinschaft in einem auf nationaler Ebene zu definierenden Gebiet ausgetauscht werden. Aktuell wird das Europäische Paket in den Mitgliedstaaten in nationales Recht gegossen. Die Umsetzung von Energiegenossenschaften soll ab nächstem Jahr ermöglicht werden.

 

Die Studie wurde am 17.09.2020 beim AK Klimadialog vorgestellt und ist nun hier verfügbar: „Analyse von Ortstarifen für Energiegemeinschaften und ökonomische Auswirkungen auf nicht teilnehmende Haushalte“.