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Hochwasser: Hilfe für Betroffene ist oft nur unzureichend.

JOANNEUM RESEARCH-Studie plädiert für Reform des Katastrophenfonds.

In finanzieller Hinsicht ist Österreich ungenügend auf steigende Hochwasserrisiken vorbereitet. Trotz der enormen baulichen Anstrengungen zum Hochwasserschutz in Österreich müssen wir uns als Gesellschaft aber auf steigende Schäden aus Hochwasser einstellen und finanzielle Vorsorge treffen. Der Katastrophenfonds tut das nur ungenügend. Zum einen weil es keine Kooperation mit privaten Versicherern gibt und zum anderen weil die öffentliche Vorsorge dafür einfach zu gering ist. Je nach Bundesland unterschiedlich bleibt ein Häuslbauer auf bis zu 75% seines Schadens sitzen, wie das Hochwasser 2002 gezeigt hat.“

Derzeit ist der Katastrophenfonds neben den anderen Aufgaben wie Prävention, ökonomisch betrachtet, eine „Quasi-Pflichtversicherung". Für diesen Zweck trägt nach Berechnungen von Franz Prettenthaler jeder Haushalt pro Jahr durchschnittlich 12 Euro, jedes Unternehmen 50 Euro pro Jahr über Anteile aus Lohn-, Einkommens-, Körperschafts- und Kapitalertragssteuer bei. Doch obwohl dies so ist, gibt es einerseits derzeit keinen Rechtsanspruch auf Hilfe aus dem Katastrophenfonds. Und zusätzlich ist die Gewährung von Zuschüssen aus dem Fonds in jedem Bundesland verschieden, sodaß die Unterstützung für einen fiktiven Schaden an einem Einfamilienhaus der Hochwasserkatastrophe 2002 zwischen 4.500 € (Kärnten) und 10.130 € (Salzburg) schwanken kann.

Resümee aus Prettenthalers Sudie: „In finanzieller Hinsicht ist Österreich ungenügend auf steigende Hochwasserrisiken vorbereitet. Trotz der enormen baulichen Anstrengungen zum Hochwasserschutz in Österreich müssen wir uns als Gesellschaft aber auf steigende Schäden aus Hochwasser einstellen und finanzielle Vorsorge treffen. Der Katastrophenfonds tut das nur ungenügend. Zum einen weil es keine Kooperation mit privaten Versicherern gibt und zum anderen weil die öffentliche Vorsorge dafür einfach zu gering ist. Je nach Bundesland unterschiedlich bleibt ein Häuslbauer auf bis zu 75% seines Schadens sitzen, wie das Hochwasser 2002 gezeigt hat.“

Weil aber viele glauben, dass der Staat ohnehin zahlt und weil Versicherungsleistungen von den Beihilfen aus dem Fonds abgezogen werden, gibt es kaum Nachfrage nach privater Versicherung. Nach dem Hochwasser 2002 zahlten Versicherer 400 Mill. Euro, Bund und Länder 475 Mill. Euro. Dazu kamen rund 83 Mill. Euro an Spenden.
Das Forschungspaper des Instituts für Regionalpolitik der JOANNEUM RESEARCH plädiert deshalb für eine umfassende Reform des Katastrophenschutzes und orientiert sich an Erfahrungen aus der Schweiz, Frankreich oder Spanien. Vorschläge, die in einer breiten Gesprächsplattform zwischen Landwirtschafts- und Finanzministerium, Bundesländern und der Versicherungswirtschaft beraten werden sollten.

Prettenthaler plädiert für eine enge, klar definierte Kooperation der privaten Versicherungswirtschaft und der öffentlichen Hand, in Form einer Deckungserweiterung der privaten Haushaltsversicherungen. 30% der Prämieneinnahmen sollten die Versicherungsunternehmen erhalten, 70% fließen in den Schadenspool. Umgekehrt kommen bei der Schadenregulierung 30% von den Versicherungen und 70% werden aus Mitteln des Schadenspools abgedeckt. Die Schadenregulierung sollte von den Profis der Versicherung durchgeführt werden.

Der Vorteil für die Versicherten: Rechtsanspruch auf Leistungen im Katastrophenfall und schnellere Schadensregulierung durch die eigene Versicherung. Für die öffentliche Hand wären durch die Information aus den Einzelpolizzen Schadenspotentiale besser kalkulierbar und große Katastrophen würden das Budget nicht belasten, für die Versicherungsunternehmen würden bisher schwer kalkulierbare Risiken versicher- und kalkulierbar.

Die Einbeziehung des Staat bleibt in Prettenthalers Augen wichtig: Erstens gebe es bei Naturgefahren ein Marktversagen durch "asymmetrische Information": Die Versicherten wissen mehr über die Gefahren als die Versicherer. Zweitens habe die öffentliche Hand wesentlich bessere Bedingungen zum Ausgleich der zeitlich schwankenden Reserven. Und drittens bleibt ein Markt, wo in diesem Teilsegment der Wettbewerb ausgeschaltet ist regulierungsbedürftigt und sollte einer gewissen öffentlichen Kontrolle unterliegen.

Nähere Informationen:

FINANZIELLE BEWÄLTIGUNG VON NATURGEFAHREN (pdf, ca. 140 KB)