Praktika für Schüler*innen
Pflichtpraktika
Die JOANNEUM RESEARCH bietet für Schüler*innen die Möglichkeit, die zum Zwecke der Aus- und Weiterbildung vorgeschriebenen Praktika in einem innovativen Umfeld mit modernster Infrastruktur zu machen.
Praktikumsplätze werden vor allem im Bereich der Infrastruktur und im wissenschaftlichen Bereich angeboten.
Der genaue Inhalt, die Tätigkeitsfelder und Dauer dieses Pflichtpraktikums richten sich nach den jeweiligen Ausbildungsvorschriften und werden natürlich entsprechend dokumentiert.
Ferialpraktika
Die JOANNEUM RESEARCH bietet Schüler*innen die Möglichkeit ein Ferialpraktikum in den Sommermonaten zu machen und damit wertvolle Erfahrungen zu sammeln.
Die Bewerbungsfrist läuft jährlich von Dezember bis Ende Februar.
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) "Talente entdecken: Nachwuchs – Praktika für Schülerinnen und Schüler" hat die strukturelle Nachwuchsförderung im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich zum Ziel und soll dazu beitragen, junge Menschen für die faszinierende Welt der Forschung und Entwicklung zu begeistern.
Zielgruppe sind motivierte und engagierte Schüler*innen aller Schultypen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis einschließlich Maturant*innen, welche eingeladen sind ein Praktikum von 4 Wochen im Zeitraum von Anfang Juni bis Ende September zu absolvieren. Das Praktikum soll Schüler*innen durch praxisnahe Einblicke Impulse für die zukünftige Studien- bzw. Berufswahl liefern.
Falls Sie sich für ein Praktikum interessieren, können Sie sich gerne auch direkt – unter Angabe des konkreten Praktikums – bei uns bewerben:
JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH
Leonhardstraße 59
8010 Graz
ferialpraktikum@joanneum.at
Fragen | Antworten |
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Alter | Vollendung der Schulpflicht |
Zeitraum | Schul- und hochschulfreie Zeiten |
Monatliche Praktikumsentschädigung | Vor Aufnahme eines Studiums ohne Reifeprüfung oder abgeschlossener Lehrausbildung: €998,- |
Vor Aufnahme eines Studiums mit Reifeprüfung oder abgeschlossener Lehrausbildung: €1.028,- | |
Nach Aufnahme eines Studiums: €1.256,- | |
Arbeitszeit | 38,5 Stunden |
Dauer |
Schüler*innen: 4 Wochen, Studierende: 6 Wochen bzw. nach Erfordernis für ein Pflichtpraktikum |
Bewerbungszeitraum | Dezember - Ende Februar |
*Stand 2023 – tatsächliche Höhe gemäß Forschungskollektivvertrag
Die JOANNEUM RESEARCH vergibt laufend interessante Praktikumsplätze, Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Die JOANNEUM RESEARCH legt sehr großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten von Bewerberinnen und Bewerbern. Indem Sie sich bei der JOANNEUM RESEARCH bewerben, stellen Sie dem Unternehmen Ihre persönlichen Daten zur Abwicklung Ihrer Bewerbung zur Verfügung. Wir versichern Ihnen, dass sämtliche von Ihnen getätigte Angaben vertraulich behandelt werden. Die eingegebenen Daten werden ausschließlich zum Zweck des Bewerbungsprozesses verarbeitet.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten nicht anonym gespeichert werden, sondern den für die zu besetzende Position relevanten Stellen innerhalb des Unternehmens zugänglich gemacht werden, die ihrerseits jedoch zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Es besteht das jederzeitige Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch der weiteren Nutzung der personenbezogenen Daten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. In einem dieser Fälle wenden Sie sich bitte an folgende Email Adresse: datenschutzbeauftragter@joanneum.at. Weiters besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde, www.dsb.gv.at, E-Mail: dsb@dsb.gv.at.
Die von Ihnen im Rahmen Ihrer Bewerbung angebenden personenbezogenen Daten werden für die Dauer von sieben ganzen Kalendermonaten ab Eingang Ihrer Bewerbung bzw. von sechs Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und danach gelöscht.
Wenn wir Ihre Bewerbung länger in Evidenz halten möchten, dürfen wir Sie kontaktieren und um Ihre Zustimmung ersuchen. Selbstverständlich geben wir Ihnen dabei die Dauer der Evidenz bekannt.