Erklärung zur
Barrierefreiheit

Die JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.joanneum.at sowie für Projektwebsites der JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

A) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Einige Elemente sowie Schriften haben keinen ausreichenden Farbkontrast (1.4.3 Kontrast und 1.4.11 Nicht-Text Kontrast). Dies hat aus Ansicht des Betreibers mit der stringenten Umsetzung des Corporate Designs zu tun. Im Sinne der Barrierefreiheit wird hier dem User über das eingebundene Barrierefreiheitstool eine Erhöhung des Kontrasts angeboten.
  • Einzelne Text-Elemente entsprechen nicht der erforderten Größe (1.4.4 Textgröße). Im Sinne der Barrierefreiheit wird hier dem User über das eingebundene Barrierefreiheitstool eine leichter lesbare Schriftart angeboten, die der Textgröße entspricht.
  • Es fehlen einige Textalternativen bei Bildern, Grafiken und Objekten (1.1.1 Nicht-Text-Inhalt).
  • Die Fokusreihenfolge ist nicht optimal (2.4.3 Fokus-Reihenfolge).
  • Es gibt aber vereinzelt Validierungsfehler, die Funktionalität wird dadurch jedoch nicht beeinflusst. (4.1.1 Syntaxanalyse und 4.1.2 Name, Rolle, Wert).

 

B) Unverhältnismäßige Belastung

  • Teilweise werden Begriffe und Wörter aus dem wissenschaftlichen Bereich eingesetzt, die nicht leicht (3.1.1 Sprache der Seite bzw. 3.1.3 Ungewöhnliche Wörter). Da es sich beim Anbieter um eine Forschungsgesellschaft handelt, werden die lesbaren Inhalte mit der Tiefe der Website komplexer. Die Umgehung dieser Komplexität stellt dem Betreiber nach eine unverhältnismäßige Belastung dar. Es werden Content-Editoren allerdings darauf geschult, einfach verständliche Texte darzustellen, sofern möglich.
  • Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform „YouTube“. Es ist nicht möglich, die geforderten Audiobeschreibungen oder eine textuelle Alternative zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3 und 1.2.5 (Audiodeskription oder Medienalternative) nicht erfüllt. Der Betreiber der Website ist der Auffassung, dass eine Behebung des Kriteriums eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
  • Eingebundene PDF-Dokumente sind noch nicht zu 100% barrierefrei. Der Betreiber plant, dass diese Dokumente, die zukünftig online gestellt werden, laufend optimiert werden und das Redaktionsteam hinsichtlich barrierefreier Gestaltung von PDF-Dokumenten geschult werden. Eine Übersicht der im PDF hinterlegten Content finden sich auch im Contentteil der Website Großteils und stellen daher eine gute Alternative dar.

 

C) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen

  • Online-Karten- und Kartendienste, wie zB von Google Maps
  • Externe iFrame-Einbindungen, wie zB Matterport

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30. April 2024 erstellt.

Die Bewertung erfolgte auf Grundlage einer durchgeführten Selbstbewertung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Zeitraum von Januar bis März 2024. Überprüft wurden die Startseite und eine Auswahl an relevanten Subseiten.

Feedback und Kontaktangaben

Diese Website wird laufend erweitert, gewartet und verbessert. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an barrierefreiheit@joanneum.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website „joanneum.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark L-GBG wenden. Die Gleichbehandlungsbeauftragte nimmt über die Mailadresse gleichbehandlung@stmk.gv.at Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der Gleichbehandlungsbeauftragten dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Gleichbehandlungsbeauftragte dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Maßnahmen zur barrierefreien Zugänglichkeit

Es ist uns ein großes Anliegen, unsere Forschungsinhalte für alle Besucherinnen und Besucher möglichst barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Die JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH ergreift folgende Maßnahmen, um die Barrierefreiheit dieser Website laufend zu verbessern.

  • Barrierefreiheit ist Teil unserer redaktionellen Vorgaben. Zudem werden unsere Redakteurinnen und Redakteure regelmäßig dafür sensibilisiert.
  • Wir führen regelmäßig stichprobenartige Qualitätskontrollen zur Barrierefreiheit durch.
  • Wir bilden uns im Bereich der Barrierefreiheit laufend weiter.