Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Die JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.joanneum.at sowie für Projektwebsites der JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft.



Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.



Nicht barrierefreie Inhalte 

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
 

  • WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Non-text Content):
    Nicht alle Nicht-Text-Inhalte sind mit einem passenden Alternativtext versehen. Dies betrifft hauptsächlich Beiträge, die vor dem 23.9.2020 veröffentlicht wurden. Bei neueren Beiträgen arbeiten wir daran, diese nach den Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen.
     
  • Erfolgskriterium 1.2.2 (Erweiterte Untertitel (Captions)):
    Einige der auf dieser Website eingebetteten Videos verfügen über keine gesonderten Untertitel. Bei neu erstellten Videos nach dem gesetzlichen Stichtag 23.9.2020 werden diese sukzessive mit Untertiteln ausgestattet.
     
  • Erfolgskriterium 1.2.5 (Audio Description (Prerecorded)):
    Videos, die auf der Website eingebettet sind, werden auf der Videoplattform YouTube gehostet und veröffentlicht. Aktuell ist es auf YouTube nicht möglich, für Videos eine Audiodeskription zu ergänzen.
     
  • Erfolgskriterium 1.3.1 (Info and Relationships):
    Auf einzelnen Seiten ist die Überschriftenhierarchie noch nicht linear oder die Auszeichnung der Überschriftenstruktur entspricht nicht der visuellen Struktur.
    Teilweise sind visuell als Liste erscheinende Inhalte nicht als solche ausgezeichnet. Einzelne Labels sind nicht richtig vergeben, fehlen oder sind mit dem Screenreader nicht zugänglich.
     
  • WCAG-Erfolgskriterien 1.4.3 (Kontrast – Minimum) und 1.4.11 (Nicht-Text-Kontrast):
     
  • Einige wenige Texte, Bilder und Bedienelemente haben einen nicht ausreichenden Kontrastwert.
     
  • Erfolgskriterium 2.1.1 (Tastaturbedienbarkeit):
    Slider sind nicht vollständig tastaturbedienbar.

 

b. Unverhältnismäßige Belastung
 

  • Der Großteil unserer Videos ist gehostet und veröffentlicht auf der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Die Behebung würde eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen.
  • Eine Behebung der Mängel auf Basis der bestehenden Website wäre unverhältnismäßig. Die Ergebnisse der Bewertung werden dazu verwendet, die Website, wo möglich, nach Best Practice Vorgaben zu gestalten.

 

c. Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren  Rechtsvorschriften fallen
 

  • Für alte nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant.
  • PDFs von Printpublikationen können auf der Website heruntergeladen werden. Sie sind nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Hier werden hauptsächlich Inhalte präsentiert, die zusammengefasst auch auf der Website direkt vermittelt werden.
     
  • Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei, z.B. sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen und -Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können.


Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung wurde am 20. April 2021 erstellt.

 

Die Bewertung erfolgte auf Grundlage einer durchgeführten Selbstbewertung nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im Zeitraum von Januar bis März 2021. Überprüft wurden die Startseite und eine Auswahl an relevanten Subseiten.



Feedback und Kontaktangaben

 

Diese Website wird laufend erweitert, gewartet und verbessert. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

 

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an barrierefreiheit@joanneum.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website „joanneum.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

 

Durchsetzungsverfahren

 

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark L-GBG wenden. Die Gleichbehandlungsbeauftragte nimmt über die Mailadresse gleichbehandlung@stmk.gv.at Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der Gleichbehandlungsbeauftragten dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Gleichbehandlungsbeauftragte dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.



Maßnahmen zur barrierefreien Zugänglichkeit

 

Es ist uns ein großes Anliegen, unsere Forschungsinhalte für alle Besucherinnen und Besucher möglichst barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Die JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH ergreift folgende Maßnahmen, um die Barrierefreiheit dieser Website laufend zu verbessern.

 

  • Barrierefreiheit ist Teil unserer redaktionellen Vorgaben. Zudem werden unsere Redakteurinnen und Redakteure regelmäßig dafür sensibilisiert.
  • Wir führen regelmäßig stichprobenartige Qualitätskontrollen zur Barrierefreiheit durch.
  • Wir bilden uns im Bereich der Barrierefreiheit laufend weiter.