Der Einsatz von KI in österreichischen Unternehmen hat sich rasch ausgeweitet: Laut Statistik Austria nutzten 2025 bereits 30 Prozent der Unternehmen ab zehn Beschäftigten KI, ein Jahr zuvor waren es 20 Prozent. Zugleich verpflichtet die europäische KI-Verordnung Anbieter und Betreiber von KI-Systemen seit Februar 2025, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals zu setzen. Was diese Kompetenz aus Sicht der Beschäftigten umfassen soll, ist bislang jedoch kaum geklärt.
Können, Dürfen, Ermöglicht-Werden
KIBA versteht KI-Kompetenz als Gestaltungsfähigkeit auf drei Ebenen. Beschäftigte müssen KI-Systeme sachkundig nutzen und ihre Ergebnisse kritisch prüfen können. Betriebe müssen klare Verantwortlichkeiten und wirksame menschliche Aufsicht schaffen. Auf gesellschaftlicher Ebene geht es darum, Regeln und Grenzen des KI-Einsatzes gemeinsam auszuhandeln, etwa über Mitbestimmung und Transparenz. Um diese Anforderungen greifbar zu machen, analysiert das Projektteam Forschungsstand, Strategien und internationale Initiativen und führt Interviews mit Expert*innen aus Interessenvertretung, Wissenschaft, Bildung und betrieblicher Praxis. In zwei Stakeholder-Workshops werden die Zwischenergebnisse gemeinsam diskutiert und geschärft.
Das Projekt läuft bis Dezember 2026. Die Ergebnisse werden in einem Analysebericht und einem Policy Brief aufbereitet und sollen Interessenvertretungen und Politik eine fundierte Grundlage bieten, um KI-Kompetenz als Frage von Teilhabe, Arbeitsqualität und Mitbestimmung zu verankern.